FAQ - Verbrauchsabrechnung:

Frage 1: Ich ziehe demnächst um, wie gehe ich da richtig vor?

Antwort zu 1:
Bevor Sie neu nach Neustadt ziehen, rufen Sie bei uns an, damit wir den Vertrag anfertigen können. Dazu brauchen wir die Straße, in der sie wohnen werden, und den Namen des Vormieters sowie die Stände der vorhandenen Zähler. Sie können entscheiden, ob Sie die Zähler selbst ablesen möchten oder ob nach Terminabsprache unser Außendienstmitarbeiter die Zähler ablesen soll (kostenlos). Wenn Sie innerhalb von Neustadt umgezogen sind, machen wir parallel auch die Abmeldung für Ihre alte Wohnung.

Frage 2: Ich möchte meinen Abschlag ändern. Geht das so einfach - auch innerhalb des Jahres?

Antwort zu 2:
Bei einer Abschlagserhöhung geht das ohne Weiteres. Rufen Sie uns dazu an oder schicken Sie uns eine kurze Mitteilung. Wenn wir den Abschlag senken sollen, müssen Sie uns schriftlich mitteilen, wieso es zu einer Senkung kommen soll, z.B. Strom fressende Geräte (Wasserbett, Aquarium, Wäschetrockner) wurden abgeschafft, die Personen im Haushalt haben sich reduziert oder man ist aus beruflichen Gründen nicht die ganze Woche zu Hause.

Frage 3: Was mache ich, wenn durch einen Wasserschaden mein Stromverbrauch durch das Trocknungsgerät rapide angestiegen ist und ich aber am Ende des Jahres mit dem Abschlag nicht hochgestuft werden möchte?

Antwort zu 3:
Schicken Sie uns dazu einfach eine Kopie des Schreibens der Trocknungsfirma, damit wir nachvollziehen können, wie viele Kilowattstunden auf das Gerät zurückzuführen sind.

Rufen Sie uns einfach an: 04561/5110-834 (Frau Speth)

FAQ - Hafen

Frage 1: Ich möchte gerne für diese Saison einen Liegeplatz in Ihrem Sportboothafen haben. Hätten Sie für die Zeit von 4-6 Wochen einen Saisonplatz für mein Boot?

Antwort zu 1:
Geben Sie uns dazu den genauen Zeitraum an, in dem Sie den Platz benötigen und wir können Ihnen daraufhin eine Auskunft geben, ob wir einen freien Platz haben oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es noch Chance auf einen Springerplatz. Wenn z.B. ein Kunde einen Dauerplatz gemietet hat, davon aber zwei Wochen auf dem Wasser unterwegs ist, kann der Platz als Springerplatz verwendet werden. Man ist also ein paar Tage an Steg A und die nächsten Tage auf Steg B, je nachdem, wo was frei ist.

Frage 2: Ich möchte gerne einen festen Mietvertrag abschließen. Was muss ich dafür tun?

Antwort zu 2:
Als erstes werden Sie in unsere Warteliste eingetragen. Wir senden Ihnen ein Rückmeldeformular zu, welches Sie mit den gesamten Daten und Angaben zu Ihrem Boot ausfüllen und uns dann wieder zuschicken. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Sie einige Zeit auf einen Platz warten müssen, da die Warteliste viele Bewerber aufweist.

Frage 3: Vermieten Sie auch Stellfläche bzw. Bootstrailer und Lagerböcke?

Antwort 3:
Stellflächen können wir Ihnen anbieten, aber Bootstrailer und Lagerböcke besitzen wir leider nicht.

Frage 4: Kann ich mein Boot im Winter über im Wasser liegen lassen?

Antwort zu 4:
Ja, es gibt an unseren Stegen auch Winterliegeplätze. Diese sind an 1-2 Stegen im Hafen verteilt.

Frage 5: Wie erfahre ich die Preise für die Liegeplätze?

Antwort zu 5:
Wir rechnen Ihnen die Nutzungsentschädigungen gleich aus oder schicken Ihnen die Hafensatzung zu oder Sie sehen die Satzung ein.

Fragen rund um den Hafen beantwortet Ihnen gerne Frau Reese unter 04561/5110-819.

FAQ - Kundenservice

Frage 1: Wieso müssen die Zähler regelmäßig ausgebaut werden?

Antwort zu 1: Jedem Zähler, ob Strom, Gas oder Wasser liegen bestimmte Eichzeiten zugrunde, d.h. wenn die Zähler eine bestimmte Anzahl an Jahren angeschlossen waren, müssen sie ausgebaut und geeicht werden, damit sie die Durchflussmenge genau wiedergeben und keine Abweichungen entstehen, vergleichbar ist das mit einer geeichten Waage. Ein Stromzähler wird in der Regel nach 16 Jahren ausgebaut. Stromzähler, die durch eine Fernauslesung ausgelesen werden können, werden nach 10 bzw. 12 Jahren geeicht. Gaszähler bleiben 8 Jahre angeschlossen, bevor sie geeicht werden müssen und bei Wasserzählern beträgt die Dauer 6 Jahre.
Die geeichten Zähler können an anderer Stelle wieder eingebaut werden.

Frage 2: Was ist Ökostrom?

Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Ökostromangebot watergreen finden Sie hier.

FAQ - Verbrauchsabrechnung:

1. Wieso muss die Stadtwerke Neustadt in Holstein Ihr System umstellen?
Antwort zu 1: Die Bundesnetzagentur ist die oberste deutsche Bundesbehörde, ihre Aufgabe besteht darin, die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs unter den Versorgern in so genannten Netzmärkten zu gewährleisten.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wird von der BNA eine Systemumstellung bei den Versorger vorgeschrieben.
Aufgrund dieser Umstellung kommt es zu erheblichem Mehraufwand in den einzelnen Stadtwerken, wenn diese Vorgaben jedoch nicht in 2010 erfüllt werden, hat dies erhebliche Geldstrafen und Auflagen zur Folge.

2. Was heißt das für unsere Kunden?
Antwort zu 2: Die Jahresverbrauchsabrechnung 2009 muss 2 Monate eher abgeschlossen sein, als die Abrechnungen in den Jahren zuvor. Damit wir dieses Ziel auch erreichen können, ist es dringend notwendig, dass alle Zählerstände bis spätestens 20.12.09 bei uns eingehen, damit wir die Abrechnung nach dem 31.12.09 umgehend erstellen können.

3. Was passiert wenn ich den Zählerstand bis dahin nicht durchgegeben habe?
Antwort zu 3: Die Zählerstände werden geschätzt. Die Schätzung erfolgt aufgrund von Gewichtungstabellen, die gerade im Gasbereich dafür sorgen, dass die Stände relativ genau sind. Die geschätzten Zählerstände können im nächsten Jahr mittels einer Nachlese bestätigt werden.

4. Wie verhält es sich mit den Zahlungen zu dieser Abrechnung?
Antwort zu 4: Die Zahlungseingänge der Kunden gehen bis einschließlich 31.12.09 in die Abrechnung mit ein.
Die Zahlungen, die danach bei uns eingehen, werden natürlich bei uns verbucht, jedoch erst in der nächsten Abrechnung für 2010 abgesetzt.